Die Revision des Raumplanungsgesetzes und der Raumplanungsverordnung sehen Massnahmen gegen die Zersiedlung vor.
Das Raumplanungsgesetz regelt die Raumentwicklung in der Schweiz. Es legt Ziele und Grundsätze für die Raumplanung fest. Oberstes Ziel ist der achtsame Umgang mit dem Boden.
Über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurde an der Volksabstimmung vom 3. März 2013 abgestimmt. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass dieses sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) am 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Das Ziel dieser Revisionen ist es, den Umgang mit Boden haushälterischer zu planen und neue Bauzonen sparsam festzulegen. Dörfer und Städte sollen durch das Schliessen von Baulücken und verdichtetes Bauen das Bauland in bestehenden Siedlungen besser nutzen. Hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser sollen vermieden und der Verschleiss von Kulturlandschaft eingedämmt werden.
Die Kantone müssen nun aufgrund der Revision ihre Richtpläne anpassen. Sie sollen ausserdem sicherstellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Für die Bereinigung und die Genehmigung der Richtpläne haben die Kantone fünf Jahre Zeit. Bis zur Genehmigung der angepassten Richtpläne sind die Kantone verpflichtet neue Bauzonen zu kompensieren. Für dringend benötigte, öffentliche Infrastrukturen kann eine Ausnahme gemacht werden, es müssen jedoch an einem anderen Ort gleich grosse Flächen als Ausgleich gesichert werden. Ausserdem werden die Bedingungen zur Errichtung von Solaranlagen gelockert und die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone präzisiert.
Zusätzlich zu diesen revidierten Bestimmungen werden zwei weitere Instrumente umgesetzt: Die «Technischen Richtlinien Bauzonen» definieren, wann Bauzonen in einem Kanton zu gross sind und der Leitfaden für die Richtplanung wurde vom Bundesamt für Raumentwicklung entsprechend ergänzt.
Zur Reportage: Revidiertes Raumplanungsgesetz - Solaranlagen