UVP-Pflicht für weitere Anlagen obligatorisch | 18.08.2015

UVP-pflichtige Anlagen sind gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung definiert. Die Liste wurde nun ergänzt.

Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV regelt, welche Anlagen UVP-pflichtig sind und welche nicht. Die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen ist um zusätzliche Typen von industriellen Anlagen erweitert worden. Per 1. Oktober 2015 wird diese Änderung in Kraft treten.

Die UVP-Pflicht

UVP-pflichtig sind Anlagen, welche einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben können und entsprechend spezielles Augenmerk auf die Belange der Umwelt gelegt werden muss.

Mit der UVP-Pflicht müssen die Verantwortlichen Auflagen erfüllen, damit ihr Projekt als umweltverträglich anerkannt und genehmigt wird.  Ein UVP-pflichtiges Projekt wird von der Planungsphase über die Bauphase bis zur Nachkontrolle durch ausgewiesene Fachspezialisten begleitet.

Für die Bauphase und die Nachkontrolle wird beispielsweise ein Umweltbaubegleiter eingesetzt. Für manche  Projekte erachten die zuständigen Behörden eine bodenkundliche Baubegleitung als notwendig, welche dann mittels Auflagen abgesichert wird. Speziell die bodenkundliche Baubegleitung hat in den letzten Jahren stark an Wichtigkeit gewonnen.

Die bodenkundliche Baubegleitung

Die bodenkundliche Baubegleitung wird in der Regel für umweltrelevante Projekte mit grossflächiger Bodenbeanspruchung speziell verlangt. Die bodenkundliche Baubegleitung kann nur durch Personen, welche eine diesbezügliche Schulung bei der bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) absolviert haben, ausgeführt werden. Wie der Name dies schon vermuten lässt, hat ein bodenkundlicher Baubegleiter spezielle Kenntnisse im Bereich Boden. Nicht jeder Bodentyp kann dieselben Belastungen durch Bauarbeiten ertragen. Welche Bauarbeiten zu welchem Zeitpunkt unter welchen Vorgaben möglich sind, entscheidet die bodenkundliche Baubegleitung in Zusammenarbeit mit der Bauleitung. 

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