Höherer Zuschlag für erneuerbare Energien | 27.06.2013

Der Bundesrat erhöht den Zuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien und für den Gewässerschutz ab 2014 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde.

Erneuerbare Energien, Symbolbild

Der Bundesrat erhöht den Zuschlag zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und den Gewässerschutz ab 2014 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 5'000 Kilowattstunden Jahresverbrauch erhöht sich die Belastung von 22.50 auf 30 Franken pro Jahr, erklärte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).

In der Schweiz wird der Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) seit 2009 mit einem so genannten Netzzuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde gefördert. Seit 2012 wird zudem ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben.

2012 und 2013 lag der Netzzuschlag für KEV und Gewässerschutzmassnahmen bei 0,45 Rappen (0,35 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz). Nun hebt der Bundesrat den Netzzuschlag ab 2014 auf 0,6 Rappen/kWh an (0,5 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz), teilt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit.

Deutlich mehr Solarenergie ab 2014

2014 werden mit dem erhöhten Netzzuschlag 288 Millionen Franken zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert. Mit der Erhöhung kann die Finanzierung der zusätzlichen Produktionsmengen sicher gestellt werden, die 2014 wegen den deutlich grösseren Photovoltaik-Kontingenten erwartet werden.

Konkret wird 2014 mit einer Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 1,6 Milliarden Kilowattstunden gerechnet. Die daraus entstehenden Kosten für die KEV belaufen sich auf 330 Millionen Franken oder 50 Millionen Franken mehr als 2013.

Dazu kommen weitere 60 Millionen Franken für die ab 2014 vorgesehene Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (PV) mit weniger als 30 kW Leistung.

Die Kosten für weitere Massnahmen, die gemäss Energiegesetz aus dem Netzzuschlag finanziert werden, betragen 2014 rund 122 Millionen Franken. Dazu gehören u.a. die Rückerstattungen an die Strom-Grossverbraucher, die wettbewerblichen Ausschreibungen sowie die Verluste aus Bürgschaften für Geothermie.

Kosten für erneuerbaren Energien und Gewässerschutzmassnahmen in 2014

  • 330 Mio. KEV
  • 60 Mio. Investitionshilfen kleine Photovoltaik
  • 122 Mio. weitere Massnahmen
  • 57 Mio. Gewässerschutz

569 Millionen Franken Total

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