Das Kantonsparlament von Zürich entschloss sich die Umsetzung der Kulturland-Initiative abzulehnen. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden.
Die Beschwerde der Grünen, dass im Kanton Zürich vorerst keine Grünflächen in Bauzonen umgewandelt werden dürfen, war erfolgreich. Dies ist die Folge über den Entschluss des Kantonsparlaments, die Umsetzung der Kulturland-Initiative abzulehnen.
Im Sommer 2012 hiess das Stimmvolk von Zürich die Kulturland-Initiative mit 54.5% Ja-Anteilen für gut. Die Initiative verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker im Siedlungsgebiet, die noch nicht eingezont sind, geschützt werden.
Das Kantonsparlament hatte die Umsetzung der Initiative jedoch abgelehnt. Die Argumente gegen die Umsetzung der Initiative sind vor allem, der im März verabschiedete Richtplan der das Anliegen der Initiative bereits aufnehme. Die Befürworter der Initiative sind jedoch anderer Meinung. Der neue Richtplan lasse noch immer ein erhebliches Siedlungswachstum auf Kulturland zu. Es wurde deshalb Mitte Mai beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturland-Initiative vor Bundesgericht keine Grünflächen im Kanton Zürich in Bauzonen umgewandelt werden dürfen. Der Verlängerung des Moratoriums der Grünen wurde somit entsprochen.
Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob das Kantonsparlament die Initiative umsetzen muss. Bis Ende Jahr soll in diesem Fall ein Urteil gefällt werden.